Hilfen

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Wenn man mit der Diagnose Krebs konfrontiert wird, sind plötzlich viele Dinge zu regeln. Die Zeit für "Zukunft" wird knapp. Meistens sollen die medizinischen Eingriffe so bald als Möglich begonnen werden. Prozesse, welche sonst Monate oder Jahre dauern können, sollen dann schnell und zuverlässig erledigt werden. Es ist wichtig, dass die Therapien ohne organisatorischen Stress bewältigt werden können, um genügend geistige und körperliche Kraft zu haben, gegen die Krankheit aktiv zu arbeiten. Meistens dauert es einige Zeit nach den Therapien, bis wieder genügend Kraft vorhanden ist, um den Alltag zu regeln. Nutzen Sie alle Angebote unserer Gesellschaft welche helfen.

 

Tipp: Nutzen Sie einen elektronischen Terminkalender, wo Sie alle Termine eintragen. Dort können Sie auch die Vorwarnzeit entsprechende einstellen. Müssen Sie für einen Termin eine Stunde Fahrt rechnen oder soll zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Medikament eingenommen werden, können Sie diese Vorwarnzeit entsprechend einstellen und haben dann keinen Stress die Zeiten einzuhalten. Sie können Sich dann auf wesentliche Dinge konzentrieren.

 

Die unterschiedlichen Hilfsangebote zeigen nur eine kleine Auswahl. Nähere Informationen erhalten Sie bei lokalen Vereinen, Selbsthilfegruppen, Krankenkassen und bei der Österreichischen Krebshilfe. Ich bin gerne bereit, Ihnen auch weitere Möglichkeiten persönlich zu beschreiben. Nehmen Sie dazu mit mir Kontakt auf.


„Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit.“ (Martin Luther King)

 

Ich habe erst zum Zeitpunkt meiner Erkrankung wirklich erkannt, wie viele Menschen so hilfsbereit sind und nicht immer nach den Regeln handeln, nur um etwas Gutes zu tun. Wenn Sie auch wieder die Kraft gefunden haben, helfen auch Sie anderen Menschen - sie werden sehen, wie erfüllend und lebenswert das ist.


Dienstgeber

Kostenlose Beratung und Begleitung:

ÖZIV Österreichischer Zivil-Invalidenverband Wiener Krebshilfe Tel.: 0222 4021922 / 14 Arbeiterkammer, 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22, Tel.: 0222 - 50165-0

 

Aus eigener Sicht...

Sofort nach Bekanntwerden der Erkrankung ist Diese dem Dienstgeber zu melden. Es sollte auch bei der Diagnose von Krebs beim Bundessozialamt eine Feststellung des Status eines begünstigten Behinderten beantragt werden. Ab Einreichen des Antrages ist man in Kündigungsschutz, dies wird aber erst mit dem Beschluss vom Bundessozialamtes rechtsgültig. Sollten Sie Bedenken haben, dass Ihr Dienstgeber sie kündigen möchte, machen Sie ihn darauf aufmerksam. Vom Dienstgeber sollte man ein ausgefülltes Formular, die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld bekommen. Das Unternehmen bezahlt die ersten Wochen das Krankengeld in Höhe des Einkommens aus. Anschließend werden 2 Wochen 50% vom Dienstgeber und ein Teil der restliche 50% von der Krankenkasse ausbezahlt. Danach bezahlt die Krankenkasse einen Teil des Einkommens. Als Beispiel nenne ich hier die Wiener-Gebietskrankenkasse. Bei längerem Krankenstand ist das Unternehmen verpflichtet ein ev. fälliges Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld auszubezahlen. Das ist für ein Unternehmen natürlich eine besondere finanzielle Belastung. Eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis aus Gründen der Erkrankung ist während eines Krankenstandes rechtlich nicht gerechtfertigt, eine Kündigung unter Einhaltung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Fristen jedoch schon. (bei Beantragung des Behindertenausweises gelten derzeit noch andere Regelungen) Sofern Sie gekündigt wurden und sich nicht mehr im Krankenstand befinden, setzen Sie Sich umgehend mit Ihrem zuständigen Arbeitsamt zwecks Beantragung von Arbeitslosengeld, weiterem Versicherungsschutz und eventuellen Umschulungsmaßnahmen vom BBRZ in Verbindung.

 

Kündigungsschutz

Der erhöhte Kündigungsschutz beginnt erst nach 48 Monaten und bietet den Unternehmen genau zu prüfen, ob ein Mitarbeiter auf Dauer seine Aufgaben erfüllen kann.

 

ACHTUNG - Wenn das Unternehmen wegen der Behinderung weiterhin bedenken haben sollte, können Sie schriftlich auf den erhöhten Kündigungsschutz verzichten und der Betrieb hat dadurch kein Risiko. 

 

Erhöhter Kündigungsschutz bedeutet, dass Dienstgeber/innen vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses einholen müssen. Die Zustimmung wird nach einer Interessensabwägung durch den Behindertenausschuss nur dann erteilt, wenn eine Weiterbeschäftigung des/der begünstigten Behinderten dem/der DienstgeberIn nicht zugemutet werden kann.

 

Personen, die eine Behinderung durch eine chronische Erkrankung oder Beeinträchtigungen durch schwere Operationen, Chemo- oder Strahlentherapie haben, können einen Antrag bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes stellen. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50%, wird ihnen der Begünstigtenstatus zuerkannt.

Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige des Bundessozialamtes.


Krankenkassen

Informationen für nicht Selbständige

Sofern die finanziellen Ansprüche aus Ihrem Arbeitsverhältnis erschöpft sind, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach Ihrem letzten Einkommen und beträgt etwa 50 - 60% Ihres letzten Verdienstes. Der Anspruch ist für mindestens 26 Wochen, höchstens 52 Wochen gegeben.

Die Übernahme von Kosten für Heilbehelfe (z.B. Perücken), Psychotherapie, physikalische Behandlungen und Kur-/Erholungsaufenthalte bedürfen einer ärztlichen Verschreibung sowie einer Vorbewilligung durch die Krankenkasse. Sie werden dann auch über etwaige Selbstbehalte der einzelnen Leistungen informiert.

Das Krankengeld wird in mehreren Stufen wirksam.

1. - 3. Tag wird vom Arbeitgeber bezahlt

ab 4. Tag bis zu 6 Wochen wird vom Arbeitgeber 100% ausbezahlt (AUVA rückerstattet).

ab 6. Woche bis 10. Woche werden vom Arbeitgeber 50% und der Rest von der Versicherung ausbezahlt.

bis zu 52 Wochen wird ein Krankengeld ausbezahlt.

Dabei ist eine vom Hausarzt ausgestellte Krankmeldung monatlich an die zuständige Krankenkasse zu senden oder zu faxen.

Die dafür notwendigen Voraussetzungen wie Beschäftigungsdauer, Voraussetzungen oder genaue Höhe müssen Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen erfragen.

 

Bei Heilung und Wiedereinstieg in ein Angestelltenverhältnis kann man sich beim Arbeitsamt (zuständig ist das Arbeitsamt des Wohnbezirkes) www.ams.or.at als arbeitssuchend melden. Wenn man durchgängig versichert (auch bei verschiedenen Versicherungen) war, hat man Anspruch auf Notstandshilfe, aber nur wenn ein Ehepartner nicht zu viel verdient.

Mit der Notstandshilfe ist man kranken- und pensionsversichert. Wenn der Ehepartner zuviel verdient, muss man sich beim Ehepartner mitversichern, da ist man nur krankenversichert und beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden, dann ist man pensionsversichert (d.h. diese Zeit wird zu den Versicherungszeiten für die Pension dazugezählt)

Ab 196 Tagen im Angestelltenverhältnis hat man wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Bei Unklarheiten steht Ihnen weiters die Ombudsfrau der Wiener Gebietskrankenkasse zur Verfügung. Tel.: 0222 60122/2131

 

Informationen für selbständig Erwerbstätige 

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die schließt man möglichst zu Beginn der Selbständigkeit gleich ab. Sie wird von den meisten privaten Versicherungsanstalten angeboten. Die Versicherungsleistung, die man sich ausgemacht hat, ist aber zeitlich meistens für ein halbes Jahr begrenzt. Man muss der Versicherung ärztliche Atteste schicken, die die Krankheit bestätigen. Trotzdem behält sich die Versicherung vor, einen Arzt zu beauftragen der  untersucht, um die Krankheit zu bestätigen. Wenn der feststellt dass man gesund ist, endet die Versicherungsleistung. Dieses Gutachten kann man mittels eines Gegengutachtens eines Arztes anfechten. Es kommt dann zu einem Sachverständigenverfahren, dass man zur Hälfte bezahlen muss.

 

Betriebshilfe der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft:

Es wird eine Person zur Verfügung gestellt, welche die Arbeit übernehmen soll. Das funktioniert ganz gut für Büroarbeit, aber nicht bei persönlicher Dienstleistung, wie z.B. Massage, weil der Kunde auf seine Masseurin festgelegt ist.

Ansuchen um befristete (oder gänzliche) Erwerbsunfähigkeitspension bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft. Tel.: 54 6 54-0

 

Ansuchen stellen

Befristete Erwerbsunfähigkeitspension wird für 1-2 Jahre gewährt. Danach kann man erneut ansuchen auf befristet oder gänzlich. Als Pension bezieht man den Betrag, der einem zum Stichtag des Ansuchen aufgrund der bereits erarbeiteten Versicherungsmonate zusteht. 20 % Selbstbehalt und Krankenversicherung werden weiterhin abgezogen.

Vom Ansuchen bis zur ersten Auszahlung können bis zu sechs Monate vergehen – immer wieder urgieren.

 

Bei Heilung und Wiedereinstieg in den Beruf kann um schrittweise Abstellung der Pension angesucht werden, wenn man nicht gleich den vollen Umsatz machen kann.


Behindertenausweis

Der Behindertenausweis wird bei aktiven Dienstnehmern in zwei Schritten beantragt und bearbeitet. Es beginnt mit dem Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten. Sie werden vom Bundessozialamt zu einer Untersuchung aufgefordert zu der Sie die relevanten Atteste mitbringen. Der Bescheid wird Ihnen dann in ca. 6 Wochen zugesandt. Der Kündigungsschutz beginnt mit dem Einreichen, kann allerdings erst mit dem Bescheid rechtsgültig nachgewiesen werden. Anschließend kann der Antrag zur Ausstellung des Behindertenpasses beantragt werden. Darin werden Einträge verschiedener Begünstigungen z.B. Fahrpreisermäßigungen eingetragen. In den Bundesländern sind dafür die Bezirkshauptmannschaften zuständig.

Beratung, Unterstützung und Hilfe bietet der ÖZIV Österreichischer Zivil-Invaliden-Verband

 

Weiter Informationsmöglichkeiten:

EU-weit - Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Mit dem Europäischer Parkausweis für Behinderte hinter der Windschutzscheibe parken Sie in Kurzparkzonen unbegrenzt - legen sie zusätzlich den aufgefalteten Behindertenausweis hinter die Windschutzscheibe. Weitere Informationen auf eu-info.de/.../eu-parkausweis-behinderte/ oder disabledmotorists.eu

 

Linz: Dauernd stark gehbehinderte Personen können um einen Ausweis gemäß §29 b der Straßenverkehrsordnung zur Befreiung von der Parkgebühr ansuchen

 

Wien - Der Zentralfriedhof weist beträchtliche Wegstrecken auf. Er kann deshalb täglich gegen eine Gebühr auch mit dem Auto befahren werden. Am 1. November (Allerheiligen) ist die Einfahrt nicht möglich. Personen mit entsprechendem Behindertenausweis sind generell gebührenbefreit und dürfen seit 2001 aus einem Anlassfall heraus auch zu Allerheiligen einfahren. Um entlegene Gräber aber auch für Menschen ohne Auto vergleichsweise schnell erreichbar zu machen, verfügt der Friedhof seit 1971 über einen eigenen Friedhofsbus.

 

Wien - Mit dem Sozialpass "P", der von der MA15, im Sozialreferat Ihres Wohnbezirkes ausgestellt wird, erhalten Sie eine Fahrtenbegünstigung für die Wiener öffentlichen Verkehrsmittel.

Salzburg - TAXI 8111 Behinderten-Taxigutscheine

LEBENSHILFE WIEN - Verein für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung (Dachverband) Interessenvertretung für behinderte Menschen und deren Angehörige. Zentrale: 1120 Wien, Schönbrunner Straße 179 Tel. 812 26 42

KOBV - Der Behindertenverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland Ortsgruppe Pöchlarn und Umgebung

Ihr HELP.GV (Wien) Beschreibung zu Ausweis nach §29b StVO (Straßenverkehrsordnung - Perkgebührenbefreiung)


Pflegegeld

Das Pflegegeld wird in Wien bei den Magistratsabteilungen sonst in den Gemeinden beantragt. Dabei richtet sich die Höhe der Einstufung nach dem Zeitaufwand der von Angehörige, Freunde oder Institutionen in Anspruch genommen wird. Einbezogen werden z.B. Fahrten zu Ärzten, Krankenhäusern oder Ämtern bei denen die Begleitperson Weg- und Wartezeit zuerkannt wird. Weiters wird die Wundversorgung und die tägliche Pflege des Patienten sowie die Nahrungsversorgung und Bekleidungs- oder Wohnungsreinigung als Bemessungsgrundlage herangezogen. Ein Amtsarzt wird diesbezüglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Anspruch besteht bei mindestens 50 Stunden Pflegebedarf im Monat für mindestens 6 Monate bei einem Aufenthaltsort in Österreich. Das Pflegegeld gebührt 12x jährlich, es ist in 7 Stufen gestaffelt, die ärztliche Begutachtung sowie Einstufung nimmt die auszahlende Stelle vor. Der Antrag wird bei Pensionisten bei der pensions- bzw. rentenauszahlenden Stelle gestellt. Mitversicherte Angehörige, Berufstätige sowie Sozialhilfeempfänger stellen den Antrag bei der zuständigen Landesregierung (in Wien bei Sozialamt, MA 15A).

 

Ich erlebe immer wieder, dass Betroffene aus Scham kein Pflegegeld beantragen. Das Pflegegeld ist auch dazu da, dass Angehörige entlastet werden. Speziell bei Angehörige, welche selbst auch in höherem Alter oder mit Familie und Beruf sind. Ich habe mein Pflegegeld, welches mir zugesagt wurde, als ich mich wieder selbst versorgen konnte zurückgelegt und nicht weiter genutzt.


Beihilfen

Zuschüsse, Unterstützungen

Sämtliche angeführten Beihilfen sind meistens Einkommensabhängig, die jeweiligen Richtsätze sind unterschiedlich und verändern sich. Durch außergewöhnliche Belastungen wie Alimente oder Alleinversorger der Familie entsteht auch bei durchschnittlichen Einkommen schon ein Anspruch. Erkundigen Sie sich daher auf jeden Fall, ob Sie Ansprüche haben beim Bundesministerium für soziale Sicherheit

 

Wohnbeihilfe

Voraussetzung ist, Sie sind Hauptmieter der Wohnung. Die Beihilfen sind nach Bundesländer sehr verschieden. Erkundigen Sie Sich daher bei Ihrer Gemeinde oder Sozialversicherung, welche Stelle für Sie zuständig ist. Eine wesentliche Voraussetzung für die Wohnbeihilfe ist die österr. Staatsbürgerschaft - die EU-Staatsbürgerschaft gilt ebenso in allen Bundesländern. Zumeist gilt aber auch schon ein mehrjähriger, legaler Aufenthalt in Österreich.

 

Befreiung von Rundfunk- und Telefongebühr

(Im Postamt erhältlich) - Einkommensschwache Personen haben die Möglichkeit der Befreiung der Gebühren. (Familieneinkommen) Den Antrag und weitere Informationen finden Sie unter gis.at/befreien

 

Rezeptgebührenbefreiung

Der Antrag ist bei der Krankenkasse zu stellen. (Familieneinkommen) Ausgleichzulagenbezieher sind automatisch befreit. Gilt auch bei Spitalkostenbeitrag sowie etwaige Selbstbehalte. (Jänner 2013: Menschen mit einem Einkommen unter 837,63 Euro netto im Monat können von der Rezeptgebühr befreit werden. Arbeitslose Menschen werden sogar befreit, wenn sie monatlich bis zu 977.24 Euro erhalten) Anträge und weitere Informationen finden sie auf sozialversicherung.at

 

Zuschuss für die Adaptierung von Wohnungen

Wegen einer Behinderung (Bad & WC) wird der Zuschuß beim Bundessozialamt oder den Gemeinden beantragt. Sie haben die Möglichkeit, wenn eine Behinderung durch die Erkrankung aufgetreten ist, eine Unterstützung vom Bundessozialamt für die Adaptierung zu bekommen. Meistens sind das Umbauten im Bad und WC welche von professionellen Installateuren durchgeführt werden. Diese haben auch die Erfahrung, welche Umbauten und Heilbehelfe vom Bundessozialamt bezahlt werden. Sie erstellen ein Angebote welches Sie mit einem Antrag auf der Gemeinde oder in Wien bei der Magistratsabteilung abgeben. Erst wenn eine Bewilligung vorliegt wird der Installateur mit den Arbeiten beginnen.

 

Weitere

Ansuchen um Gewährung einer Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

Steuerbegünstigung - siehe Finanzamt

Befreiung von der versicherungsbezogenen Autosteuer - Informationen bei Ihrer Versicherung

Befreiung von der Gebühr für die Autobahnvignette, Ansuchen auf Abgeltung der Normverbrauchsabgabe für KFZ sowie Beihilfe für die Adaptierung oder Ankauf eines Kraftfahrzeuges - Bundessozialamt


Finanzamt

Steuerliche Begünstigungen helfen teure Behandlungen zu bezahlen...

Im Zuge des Lohnsteuerjahresausgleiches können Sie beim Finanzamt Krankenkosten (z.B. Arzthonorare, Kosten für Medikamente, Rezeptgebühren, Diätverpflegung) unter "außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer absetzen.

Zusätzlich können bei Vorlage einer mindestens 25%igen Minderung der Erwerbsfähigkeit sowie für notwendige Krankendiätverpflegung Pauschalbeträge geltend gemacht werden.

Als Nachweis dient eine amtsärztliche Bestätigung des Behindertengrades bzw. der Behindertenpass.

Führt die Krankheit zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 25% wird keine Kürzung um den Selbstbehalt vorgenommen. Der Prozentsatz wird vom Amtsarzt festgestellt.

 

Grundsätzlich können berücksichtigt werden:

Mehraufwendungen für Diätverpflegung: entweder tatsächliche Kosten oder Pauschalbetrag für Diabetes-Verpflegung in Höhe von € 70,-- monatlich.

Krankheitskosten: z.B. Arzt/Krankenhaushonorare, Kosten für Medikamente, Rezeptgebühren, Aufwendungen für Heilbehelfe, Sehbehelfe, Zahnersatz bzw. Zahnbehandlung, Entbindungskosten, Kurkosten.

Freibetrag für Behinderung: Bei vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern besondere Pauschalbeträge ohne Selbstbehalt das Einkommen. Ein Steuerpflichtiger gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25% beträgt. Der Pauschalbetrag ist abhängig vom Grad der Behinderung und beträgt jährlich:

 

Grad der Behinderung Jahresbetrag

25% - 34% 75,00 €

35% - 44% 99,00 €

45% - 54% 243,00 €

55% - 64% 294,00 €

65% - 74% 363,00 €

75% - 84% 435,00 €

85% - 94% 507,00 €

ab 95% 726,00 €

 

Freibetrag für Gehbehinderte:

Wenn ein eigenes Fahrzeug zur Fortbewegung benötigt wird, gibt einen monatlichen Freibetrag von € 153,--. Bei mindestens 50%iger Erwerbsminderung und keinem eigenen Fahrzeug kann dieser Freibetrag für Aufwendungen für Taxifahrten geltend gemacht werden. Dieser Freibetrag steht auch Beziehern von Pflegegeld zu.

Behinderte Pensionisten können die genannten Pauschalbeträge entweder beim Finanzamt oder direkt bei Ihrem Pensionsversicherungsträger gelten gemacht werden. Dort erhalten Sie auch das Formular für die Zuwendung.


Glaubensgemeinschaften

Ich achte alle Glaubensrichtungen, denn der Glaube ist die positive Energie des Lebens.

 

Pfarre Ybbs „Seid stets bereit, jedem Rede und Antwort zu stehen, der nach der Hoffnung fragt die euch erfüllt.“ (1 Petr. 3,15)

Unter diesem Motto bin ich bereit mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Sie dürfen sich gerne mit Ihren Fragen, Sorgen und Anliegen an mich wenden. Sie können persönlich, telefonisch Kontakt aufnehmen und gegebenenfalls auch einen Termin für ein persönliches, seelsorgliches Gespräch vereinbaren.

 

Mein Vorschlag: UNITY OF MAN in St. Gilgen - Verein zur Verbesserung der menschlichen Beziehungen.

Stehen Sie jetzt erst vor der Entscheidung einen Glauben zu wählen? Unity of Man ist eine spirituelle Bewegung welche ein Bewusstsein der Einheit und der Förderung der interreligiösen Verständigung anstrebt. Steinklüftstraße 34, 5340 St. GilgenAustria Phone: +43-(0)6227-7577

Die Vereinigung bietet allen Religionen Platz für Ihre Entfaltung.

 

Ein Verzeichnis der in Österreich anerkannten Glaubensgemeinschaften finden sie auf: www.help.gv.at


Rechtliches

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

Unter der kostenlosen Hotline 0800 376 386 erreichen Sie ab sofort jederzeit einen Rechtsanwalt.

 

Patientenanwälte:

Wien: 1040, Schönbrunner Straße 7, Bauteil C, 1. Stock Telefon: 587 12 04, Fax: 586 36 99

Niederösterreich - Tor zum Landhaus, 3109 St. Pölten Tel: 02742 / 90 05 155 75 Fax: 02742 / 90 05 156 60

Burgenland - Hartlsteig 2, 7000 Eisenstadt Tel: 02682 / 600 21 70 Fax: 02682 / 600 21 71

Steiermark - Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz Tel.: 0316/877-3350 Fax: 0316/877-4823

Salzburg -Sigmund-Haffner-Gasse 18/3, 5020 Salzburg Tel: 0662 / 80 42 20 30 Fax: 0662 / 80 42 32 04

Vorarlberg - Marktplatz 8, 6800 Feldkirch Tel: 05522 / 815 53 Fax: 05522 / 815 53 15


Pension

 

Minderung der Erwerbsfähigkeit

Durch eine Erkrankung können während der Therapie oder für immer eine Minderung der Erwerbsfähigkeit entstehen. Um sich finanziell abzusichern, kann mach der Diagnose sofort ein Antrag an die Pensionsversicherung gestellt werden, da die Bearbeitung meistens mehrere Monate dauert. Außer der Invaliditätspension gibt es aber auch die Möglichkeit einer Teilpensionierung, welche dem Patient erlaubt, eine Teilzeitarbeit anzunehmen und für einen Teil der Erwerbsminderung durch die Teil-Pension abgesichert zu werden. Die Pension kann je nach Einschränkung, eine dauerhafte oder eine zeitlich auf beschränkte Pension sein. Es besteht ausserdem immer die Möglichkeit einen geringfügigen Betrag zu der Pension hinzuzuverdienen. Dazu erkundigen Sie Sich immer vorher bei der Pensionsversicherung und lassen es schriftlich genehmigen.

 

Befreiungen für Mindestpensionsbeziehende:

Rezeptgebühr (Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt)

Rundfunkgebühren

Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten beim GIS

Weiters gibt es zusätzliche Leistungen, die beim jeweiligen Wohnfinanzamt, Gemeindeamt oder bei der Landesregierung beantragt werden können. Wohnbeihilfe und Heizkostenzuschuss sowie kostenlose Benützung öffentlicher Verkehrsmittel

 

Arbeiten in der Pension erhöht auch die Pension.

Ab dem gesetzlichen Pensionsalter (Frauen: 60 Jahre, Männer: 65 Jahre) können Pensionist(inn)en unbeschränkt dazu verdienen. Dadurch wird nicht nur das monatliche Einkommen aufgebessert, sondern die Pension wird jährlich neu berechnet und erhöht sich entsprechend.

 

Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz 0800-240 262 Service, Information und

 

Beratung zum Thema Pensionen:

Sozialtelefon - Bürgerservice, Radetzkystraße 3, 1013 Wien Tel.: 0800/20 16 11 gebührenfrei, Fax: 01/711 00-2001

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Kundmanngasse 21, 1030 Wien, Tel.: 01/711 32-0 Fax: 01/711 32-3777

Pensionsversicherungsanstalt Hauptstelle Friedrich-Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien Tel.: 05 03 03 Fax: 05 03 03-288 50


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Neuer Ratgeber zur Brustrekonstruktion

Mamma Mia! Spezial schreibt in ihrem Newsletter von einem neuen Ratgeber für die Brustrekonstruktion, welcher sicherlich vielen Betroffenen eine gute Entscheidungshilfe sein kann. "Im Ratgeber “Bustrekonstruktion” werden die gängisten Methoden der Brustrekonstruktion anhand zahlreicher Grafiken detailliert erklärt." Der Ratgeber kann auf deren Seite "mamamia-online" bestellt werden. Ich finde es gut, dass Betroffenen mit Interesse solche Entscheidungshlfen angeboten werden können. So können sich die Patientinnen schon vor einem Arztgespräch informieren und gezielter Fragen stellen. weiterlesen...

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Caritas fordert raschen Ausbau der Hospizarbeit

Wien (OTS) - Die Aufnahme aller Hospiz- und Palliativeinrichtungen in die Regelfinanzierung des Gesundheitssystems fordert die Caritas einen Tag vor Allerheiligen. "Zu einer Kultur des Lebens gehört auch eine Kultur des Sterbens, eine Kultur des Umgangs mit den Sterbenden.

Wir wünschen uns deutlich mehr politisches Engagement und Tempo, wenn es um die Hospizarbeit in Österreich geht", so Caritasdirektor Michael Landau. Weiterlesen auf OTS...

 

Meine Meinung: Zu schnell vergessen wir durch die Worte Finanzierung, System und Politik den wesentlichen Faktor der Hospizarbeit. Der menschliche, liebevolle Umgang mit den Betroffenen - den Patienten und den Angehörigen. Ich besuche regelmäßig im Hospiz Menschen und begleite sie - ich bin einer von vielen, aber auch einer von wenigen, denn es finden sich nur wenige ehrenamtliche Besucher, welche im Hospiz arbeiten. Wir sollten dringend  mehr für die seelische Begleitung unternehmen. So könnte eine öffentliche Kampagne nicht nur für finanzielle Hilfe der Bevölkerung werben sondern auch für die Bereitschaft jedes Einzelnen an der Hospizarbeit mitzuwirken.

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Weniger Invaliditätspensionen, dafür verstärkte Arbeitsmarktintegration

Hundstorfer: Weniger Invaliditätspensionen, dafür verstärkte Arbeitsmarktintegration von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen - Umschulung und Rehab ermöglichen aktives Leben statt Invalidität.

Ich habe jetzt viele Menschen kennen gelernt, welche immer wieder von dem psychisch sehr belastatenden Genehmigung einer vorübergehenden Invaliditätspensionierung berichten. Aus dieser Sicht ist es möglicherweise sogar gut, diese abzuschaffen und mehr an der Integration zu arbeiten. Aber wie sieht die Realität aus? Der Arbeitsmarkt freut sich schon auf beeinträchtigte Menschen, welche auch noch mit bester Ausbildung irgendwelche Hilfsjobs um wenig Geld machen, da sie dazu gezwungen werden oder sonst ein Sozialfall sind. Wie wird es denen gehen, welche gerne ihren qualifizierten Job mit freude ausüben würden, aber wegen einer Einschränkung einfach nicht bekommen, Andererseits ist es eine Möglichkeit, beeinträchtigte Menschen in eine dauerhafte Pension zu senden und dort für eine Integration zu arbeiten, ohne Druck, denn die meisten wollen gerne ein selbstbestimmtes Leben in Würde führen. Helfen wir mit, den Politikern eine Entscheidung zu finden un publizieren in den Medien und kommunizieren diese Nachricht weiter. Lesen Sie den Artikel auf OTS...

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Pflege: Neue Verhaltensregeln für Vermittlungsagenturen

"Pflege: Fachverband begrüßt neue transparente Verhaltensregeln für Vermittlungsagenturen" - was bedeutet das für Patienten, Angehörige und Pflegepersonal?

 

...es wurden "transparente Verhaltensregeln für Pflege-Vermittlungsagenturen" geschaffen, es wird von "Aspekten von hoher Qualität und Transparenz" gesprochen und von "politische Rahmenbedingungen".

 

Das klingt gut, aber wie sieht die Realität aus? Vermittlungsargenturen suchen vor allem nach kostengünstigem Personal, denn sie wollen ja auch verdienen. Was dann pflegebedürftige Menschen bekommen sind nicht die "besten" sondern die "billigsten" Kräfte. Wollen die mehr verdienen, wird eiskalt eben eine noch billigere Arbeitskraft eingestellt und die erfahrenen und durch Weiterbildung qualifizierteren Mitarbeiter vom Arbeitsmarkt gedrängt. Die Transparenz betrifft hier vor allem die Qualität der Abrechnung und Verfügbarkeit, von der Qualität der Mitarbeiter lese ich nichts. Das es jetzt ein freies Gewerbe ist ermöglicht noch einfacher, unqualifizierte Kräfte ein wenig einzuschulen und los geht es... das es jetzt dadurch mehr konkurierende Vermittlungsargenturen gibt, erzeugt noch höheren Druck - auf die Argenturen als auch auf die Mitarbeiter. Wie kann eine freie Vermittlungsargentur beurteilen, welche Kräfte gute Qualität liefern, wenn sie von deren Arbeit keine Ahnung haben sondern nur vom Marketing?

 

Ich möchte hier den gut qualifizierten Argenturen nicht schlechte Qualität nachsagen, aber in der freien Marktwirtschaft zählt heute doch nur die Bilanz und der Gewinn und nicht wirklich der Nutzen für die Betroffenen - es gibt nur wenige Ausnahmen, aber die können sich die Patienten meistens nicht aussuchen. Es stimmt mich nachdenklich, wenn zu einem Thema der Gesundheit und Pflege eine Wirtschaftskammer und "die Politik" den Weg bestimmen. Realität im Alltag, den ich erlebe ist, die Menschen versuchen lieber auf private Pflege auszuweichen und das sollte nicht im Sinne eines "Gesundheitswesens" sein.

 

Lesen Sie dazu den Bericht der APA

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