Derzeit gilt noch:
Ein Kündigungsschutz wird mithilfe des Bundessozialamtes durch einen
Bescheid aktiv. Der Kündigungsschutz wird mit Datum des Einreichens des
Antrages zuerkannt. Das Verfahren dauert mehrere Wochen und ist erst
dann rechtsgültig. Die Befunde sind als Kopie mitzusenden und zum persönlichen
Gespräch mitzubringen. Die österreichische Staatsbürgerschaftsurkunde
ist vorzuweisen.
Anschließend kann ein Behindertenpass beantragt werden. Darin werden
Einträge verschiedener Begünstigungen z.B. Fahrpreisermäßigungen
eingetragen.
Bundessozialamt
1010 Wien, Babenbergerstr. 5
Tel.: +43 1 58831-0
http://www.basb.bmsg.gv.at/