HOME  
HILFEN - Pflegegeld hilft die schwierige Situation leichter zu meistern.

Das Pflegegeld wird in Wien bei den Magistratsabteilungen sonst in den Gemeinden beantragt. Dabei richtet sich die Höhe der Einstufung nach dem Zeitaufwand der von Angehörige, Freunde oder Institutionen in Anspruch genommen wird. Einbezogen werden z.B. Fahrten zu Ärzten, Krankenhäusern oder Ämtern bei denen die Begleitperson Weg- und Wartezeit zuerkannt wird. Weiters wird die Wundversorgung und die tägliche Pflege des Patienten sowie die Nahrungsversorgung und Bekleidungs- oder Wohnungsreinigung als Bemessungsgrundlage herangezogen. Ein Amtsarzt wird diesbezüglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Anspruch besteht bei mindestens 50 Stunden Pflegebedarf im Monat für mindestens 6 Monate bei einem Aufenthaltsort in Österreich. Das Pflegegeld gebührt 12x jährlich, es ist in 7 Stufen gestaffelt, die ärztliche Begutachtung sowie Einstufung nimmt die auszahlende Stelle vor. Der Antrag wird bei Pensionisten bei der pensions- bzw. rentenauszahlenden Stelle gestellt. Mitversicherte Angehörige, Berufstätige sowie Sozialhilfeempfänger stellen den Antrag bei der zuständigen Landesregierung (in Wien bei Sozialamt, MA 15A).

Informationen:

Wien:
Servicestelle der MA 15A im Wilhelminenspital, DSA Anneliese Seidl, Mo-Fr. 08.00-15.00 Uhr 0222 49150/5981

Beratung:
ÖZIV Österreichischer Zivil-Invalidenverband

Hier können Sie einen neuen Link anmelden