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HILFEN - Kündigungsschutz beruhigt...

ACHTUNG - Ein neues Gesetz wird diskutiert welches den Kündigungsschutz aufheben soll. 
Dies soll im Interesse der Behinderten sein !??? Damit Firmen Behinderte nicht deswegen ausschließen.
Wenn Sie vor der Entscheidung gestanden sind deswegen nicht aufgenommen zu werden konnten Sie auch heute schon auf den Kündigungsschutz verzichten und der Betrieb hat dadurch keine Nachteile. 
Da das fast niemand gewusst hat ist es anscheinend einfacher für die Wirtschaft den Kündigungsschutz aufzuheben.
Was aber bleibt ist die Behinderung und die Tatsache, dass ein Behinderter nicht wegen dem Kündigungsschutz abgelehnt wirde sondern wegen der Aussicht auf mögliche Krankenstände und geringerer Leistung.

Derzeit gilt noch:
Ein Kündigungsschutz wird mithilfe des Bundessozialamtes durch einen Bescheid aktiv. Der Kündigungsschutz wird mit Datum des Einreichens des Antrages zuerkannt. Das Verfahren dauert mehrere Wochen und ist erst dann rechtsgültig. Die Befunde sind als Kopie mitzusenden und zum persönlichen Gespräch mitzubringen. Die österreichische Staatsbürgerschaftsurkunde ist vorzuweisen.

Anschließend kann ein Behindertenpass beantragt werden. Darin werden Einträge verschiedener Begünstigungen z.B. Fahrpreisermäßigungen eingetragen.

Bundessozialamt
1010 Wien, Babenbergerstr. 5
Tel.: +43 1 58831-0
http://www.basb.bmsg.gv.at/

Antragsformular des Bundessozialamtes als .DOC

Beratung:
ÖZIV Österreichischer Zivil-Invalidenverband

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