HILFEN - Arbeitgeber - Arbeitnehmer
Kostenlose Beratung:
ÖZIV Österreichischer
Zivil-Invalidenverband
Wiener Krebshilfe Tel.: 0222 4021922 / 14
Arbeiterkammer, 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22, Tel.: 0222 -
50165-0
Aus eigener Sicht...
Sofort nach Bekantwerden der Erkrankung ist Diese dem Dienstgeber zu
melden. Es sollte auch bei der Diagnose von Krebs beim
Bundessozialamt eine Feststellung des Status eines begünstigten
Behinderten beantragt werden. Ab Einreichen des Antrages ist man in Kündigungsschutz,
dies wird aber erst mit dem Beschluss vom Bundessozialamtes rechtsgültig.
Sollten Sie Bedenken haben, dass Ihr Dienstgeber sie kündigen möchte,
machen Sie ihn darauf aufmerksam.
Vom Dienstgeber sollte man ein ausgefülltes Formular, die Arbeits- und
Entgeltbestätigung für Krankengeld bekommen. Das Unternehmen bezahlt
die ersten Wochen das Krankengeld in Höhe des Einkommens aus. Anschließend
werden 2 Wochen 50% vom Dienstgeber und ein Teil der restliche 50% von
der Krankenkasse ausbezahlt. Danach bezahlt die Krankenkasse
einen Teil des Einkommens. Als Beispiel nenne ich hier die
Wiener-Gebietskrankenkasse.
Bei längerem Krankenstand ist das Unternehmen verpflichtet ein ev. fälliges
Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld auszubezahlen. Das ist für ein
Unternehmen natürlich eine besondere finanzielle Belastung.
Eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis aus Gründen der Erkrankung
ist während eines Krankenstandes rechtlich nicht gerechtfertigt, eine
Kündigung unter Einhaltung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Fristen
jedoch schon. (bei Beantragung des Behindertenausweises
gelten derzeit noch andere Regelungen)
Sofern Sie gekündigt wurden und sich nicht mehr im Krankenstand
befinden, setzen Sie Sich umgehend mit Ihrem zuständigen Arbeitsamt
zwecks Beantragung von Arbeitslosengeld, weiterem Versicherungsschutz
und eventuellen Umschulungsmaßnahmen in Verbindung.
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