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HILFEN - Arbeitgeber - Arbeitnehmer

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ÖZIV Österreichischer Zivil-Invalidenverband

Wiener Krebshilfe Tel.: 0222 4021922 / 14
Arbeiterkammer, 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22, Tel.: 0222 - 50165-0

Aus eigener Sicht...
Sofort nach Bekantwerden der Erkrankung ist Diese dem Dienstgeber zu melden. Es sollte auch bei der Diagnose von Krebs beim  Bundessozialamt eine Feststellung des Status eines begünstigten Behinderten beantragt werden. Ab Einreichen des Antrages ist man in Kündigungsschutz, dies wird aber erst mit dem Beschluss vom Bundessozialamtes rechtsgültig. Sollten Sie Bedenken haben, dass Ihr Dienstgeber sie kündigen möchte, machen Sie ihn darauf aufmerksam.

Vom Dienstgeber sollte man ein ausgefülltes Formular, die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld bekommen. Das Unternehmen bezahlt die ersten Wochen das Krankengeld in Höhe des Einkommens aus. Anschließend werden 2 Wochen 50% vom Dienstgeber und ein Teil der restliche 50% von der Krankenkasse ausbezahlt. Danach bezahlt die Krankenkasse einen Teil des Einkommens. Als Beispiel nenne ich hier die Wiener-Gebietskrankenkasse.

Bei längerem Krankenstand ist das Unternehmen verpflichtet ein ev. fälliges Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld auszubezahlen. Das ist für ein Unternehmen natürlich eine besondere finanzielle Belastung.

Eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis aus Gründen der Erkrankung ist während eines Krankenstandes rechtlich nicht gerechtfertigt, eine Kündigung unter Einhaltung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Fristen jedoch schon. (bei Beantragung des Behindertenausweises gelten derzeit noch andere Regelungen)

Sofern Sie gekündigt wurden und sich nicht mehr im Krankenstand befinden, setzen Sie Sich umgehend mit Ihrem zuständigen Arbeitsamt zwecks Beantragung von Arbeitslosengeld, weiterem Versicherungsschutz und eventuellen Umschulungsmaßnahmen in Verbindung.

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Reintegra Berufliche Reintegration psychischer kranker Menschen
1210 Wen, Autokadestr. 9, Tel.: 01/2702645

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