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HILFEN - Der Behindertenausweis Dieser Ausweis wir in zwei Schritten beantragt und bearbeitet. Es beginnt mit dem Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten. Sie werden vom Bundessozialamt zu einer Untersuchung aufgefordert zu der Sie die relevanten Atteste mitbringen. Der Bescheid wird Ihnen dann in ca. 6 Wochen zugesandt. Der Kündigungsschutz beginnt mit dem Einreichen, kann allerdings erst mit dem Bescheid rechtsgültig nachgewiesen werden. Anschließend kann der Antrag zur Ausstellung des Behindertenpasses beantragt werden. Darin werden Einträge verschiedener Begünstigungen z.B. Fahrpreisermäßigungen eingetragen. In den Bundesländern sind dafür die Bezirkshauptmannschaften zuständig. Unterstützung und Hilfe bietet der ÖZIV Österreichischer Zivil-Invalidenverband Bundessozialamt
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